Laserklassen – Definition und Einteilung

Sicherheit geht vor – das gilt auch und vor allem beim Umgang mit Lasern. Um die Gefahr, die von einem Laserstrahl ausgeht, bereits im Vorfeld einordnen zu können, wurden Laserklassen definiert. Insgesamt vier Laserklassen von 1 - 4 (und zusätzliche Unterklassen) teilen die Geräte ein – von absolut ungefährlich ("inhärent sicher" = Laserklasse 1) bis hin zu hochgradig schädigend für Augen und Haut.

Was macht einen Laser gefährlich?

Die hohe zeitliche und räumliche Fokussierbarkeit eines Lasers ist nützlich für Materialbearbeitung, kann aber verheerend für biologische Gewebe wirken. Ein Laser, der eine Metallplatte schneiden kann, führt binnen kürzester Zeit zu nicht mehr therapierbaren Augenschäden oder zur Verbrennung (bis hin zur Verkohlung) von biologischem Gewebe.

Die einzelnen Laserklassen:

Klasse 1 – Ungefährlich

Laser der Klasse 1 sind unter „vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen und beim bestimmungsgemäßen Betrieb“ ungefährlich. Das bedeutet, dass die abgestrahlte Leistung sehr niedrig ist oder das Lasersystem so gekapselt, dass keine Strahlung austreten kann.

Klasse 1M

Bei Lasern der Laserklasse 1M liegt die zugängliche Laserstrahlung im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 4000 nm. Solange bei dieser Laserklasse der Querschnitt des Strahls nicht durch zusätzliche, optische Instrumente – beispielsweise Linsen oder Teleskope – verkleinert wird, besteht keine Gefahr für das menschliche Auge. Ohne optische Verkleinerung liegt das Gefährdungspotential der Klasse 1M Geräte auf dem gleichen Niveau wie Klasse 1.

Verwendung:

  • Barcodeleser, beispielsweise an Supermarktkassen

Klasse 2

Bei Lasern der Laserklasse 2 liegt die zugängliche Laserstrahlung zwischen 400 nm und 700 nm und somit im sichtbaren Spektralbereich. Bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer unter 0,25 Sekunden sind Laser der Klasse 2 ungefährlich für das menschliche Auge. Laser der Klasse 2 dürfen daher ohne zusätzliche Schutzeinrichtungen betrieben werden – so lange es sichergestellt ist, dass ein absichtliches Hereinschauen oder ein wiederholtes Hineinschauen für eine Dauer über 0,25 Sekunden für den Betrieb des Lasers nicht notwendig ist.

Die Laserklasse 2 ist die meistunterschätzte Laserklasse, da die Wechsel-wirkungsdauer oberhalb von 0,25 Sekunden dauerhafte (!) Augenschädigung zur Folge haben kann. Der Lidschlussreflex und / oder eine Abwendreaktion sind bei rotem Licht bei 4 von 5 Probanden nicht (!) gegeben. Auch legale und korrekt eingestufte Laserklasse 2 Laserpointer sind daher keine Spielzeuge und setzen verantwortungsbewußten Gebrauch voraus.

Verwendung:

  • Laserpointer
  • Laserwasserwaagen
  • Lichtschranken

Klasse 2M

Bei Lasern der Klasse 2M liegt die zugängliche Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich von 400 nm bis 700 nm. Genau wie bei Lasern der Klasse 2 ist auch hier der Betrieb ungefährlich, so lange nicht über eine Einwirkdauer von 0,25 Sekunden direkt in den Strahl geblickt wird. Bei Einsatz optischer Instrumente, die den Querschnitt des Laserlichts verkleinern, können ähnliche Gefährdungen wie bei den Klassen 3R und 3B auftreten.

Verwendung:

  • Projektionslaser, beispielsweise im Showbereich oder Messebau

Klasse 3R

Bei Lasermaschinen der Klasse 3R liegt die zugängliche Laserstrahlung im sichtbaren Wellenlängenbereich von etwa 380nm bis 780nm bei maximal 5mW, d.h. 5 mal mehr als für Laserklasse 2. Diese Laserklasse bildet den Übergang zwischen Laserklasse 2 und 3B. Diese Geräte sind gefährlich für das Auge! Diese Laser dürfen nur von Personen verwendet werden, die über die Risiken informiert wurden. Die Bestellung (und Ausbildung) eines Laserschutzbeauftragten ist aber gesetzlich nicht gefordert.

Verwendung:

  • Zieleinrichtungen bzw. Distanzmessung
  • Nivellierlaser
  • großflächige Lichtvorhänge

Klasse 3B

Die zugängliche Laserstrahlung von Geräten der Klasse 3B ist sowohl für die Augen als auch für die Haut gefährlich. Der direkte Blick in den Laserlichtstrahl muss unter allen Umständen vermieden werden. Die Betrachtung des Laserstrahls über einen diffusen Reflektor ist möglich, solange der minimale Abstand zwischen Schirm und Hornhaut 130 mm beträgt, die maximale Beobachtungsdauer 10 Sekunden nicht überschreitet und keine gerichteten Strahlanteile das Auge direkt treffen können. Für die Haut sind Geräte der Klasse 3B gefährlich, wenn die Werte der maximal zulässigen Bestrahlung übertroffen werden.

Verwendung:

  • Kosmetische Laser
  • Showlaser

Laserschutzbrille – je nach Wellenlänge und Leistung des Lasers gibt es unterschiedliche Versionen, ab incl. Laserklasse 3 empfohlen, bei Laserklasse 4 verpflichtend

Klasse 4

Geräte der Klasse 4 sollten nur von Profis verwendet werden. Hier ist die zugängliche Strahlung überaus gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Selbst diffus gestreute Strahlung kann hier zu schweren gesundheitlichen Schäden führen! Doch damit noch nicht genug: Die Laserstrahlen können auch Brände oder Explosionen verursachen. Die Lasereinrichtungen der Klasse 4 sind Hochleistungslaser z.B. zur Materialbearbeitung, deren Ausgangsleistung die Grenzwerte der zugänglichen Strahlung für Klasse 3B noch übertreffen und nicht limitiert sind. Der emittierte Laserstrahl von Geräten der Klasse 4 ist so stark, dass jeglicher Kontakt mit Augen oder Haut umgehend zu Schädigungen im Gewebe führt. Im privaten Umfeld dürfen diese Laser zwar frei erworben und in den eigenen vier Wänden eingesetzt werden. Von einer Anwendung ohne entsprechende Erfahrung und Ausbildung raten wir allerdings ganz deutlich im Sinne der Sicherheit für die eigene und fremde Personen ab! Die Augengefährdung kann etliche hundert Meter betragen und je nach Wellenlänge kann der Laser Fensterscheiben ohne nennenswerte Absorption durchdringen.

Verwendung:

  • Laserschneidanlagen
  • Laserschweißanlagen
  • Wissenschaft und Forschung
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